Kein Studium ohne den passenden Berg von Ausgaben: Fahrtkosten müssen berappt, Fachliteratur angeschafft und Semestergebühren bezahlt werden. Da macht es Sinn, mal klug zu evaluieren, welche Studienkosten im Falle einer Steuererklärung erstattet werden. Aber für wen lohnt sich der stundenlange Formular- und Antragskrieg mit dem Fiskus wirklich?
Vorweg: Eine Steuererklärung lohnt sich für Studierende immer, nur wann man mit Rückzahlungen und Vergünstigungen rechnen darf, ist recht unterschiedlich. Wer zum Beispiel neben dem Studium keinen, oder nur einen Minijob (bis 450 Euro monatliches Einkommen) ausübt, der hat die Möglichkeit, die im Studium anfallenden Kosten als Verlustvortrag geltend zu machen. Solange keine Einkommensgewinne erzielt werden, lassen sich die Verlustvorträge sammeln und beim Berufseinstieg geltend machen. So können zahlreiche steuerliche Vergünstigungen angerechnet werden. Falls keine Belege vorhanden sind, lassen sich auch Pauschalen für Umzugskosten, Praktika, Telefon und Internet anrechnen. Das ist rückwirkend für vier Jahre möglich.
Wird hingegen bereits neben dem Studium ein Job ausgeübt, der jährlich mehr als 8472 Euro erwirtschaftet, wird es erst richtig interessant. Handelt es sich beim Studium um die Erstausbildung, lassen sich „Sonderausgaben“ von der Steuer absetzen. Sonderausgaben sind all jene Kosten, die die private Lebensführung betreffen. Das heißt, Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeträge, Versicherungen und Kosten für das Erststudium können jährlich mit bis zu 6000 Euro Höchstbetrag abgesetzt werden.
Bachelor- und Masterstudierende, die vor dem Studium bereits eine betriebliche Ausbildung absolviert oder eine steuerpflichtige Arbeit ausgeübt haben, können hingegen „Werbungskosten“ geltend machen. Bei den Werbungskosten handelt es sich um all die Ausgaben, die zur Wahrnehmung des Studiums notwendig sind. Dazu zählen Fahrten zur Uni, GEZ-Gebühren, Kosten für Praktika, Laptop, Fachliteratur, Kopien, Büromaterialien, Studiengebühren und Semesterbeiträge, Umzüge, durch Auslandssemester entstandene Ausgaben oder Berufskleidung. Durchschnittlich werden rund 3000 Euro vom Staat erstattet. Werbungskosten können auch ebenso auf kommende Jahre umgelegt werden und werden dann vollumfänglich beim Berufseinstieg als Steuergutschrift erstattet.